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BGH, 19.10.1999 - 5 StR 502/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB
Schwerer Raub; Beisichführen eines Werkzeuges, um Widerstand durch Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden - Wolters Kluwer
Drohung mit Gewalt - Widerstand - Ungeladene Waffe
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02
Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; …
Sie sind vielmehr Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (BGH, Beschluß vom 29. Juli 1998 - 1 StR 370/98 - Beschluß vom 11. Dezember 1998 - 2 StR 521/98 - Beschluß vom 8. August 2001 - 3 StR 271/00 - Beschluß vom 17. Mai 2001 - 4 StR 412/00 - und Beschluß vom 19. Oktober 1999 - 5 StR 502/99 -).